Gläserne Verwaltung : Verpasste Chance für Transparenz
Ein Gesetz soll regeln. Genau dies tut der gestern vorgelegte CDU-Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes aber nicht: Vage Formulierungen, Ausnahmen und Gesetzeslücken dort, wo präzise Regelungen nötig wären, nähren die Befürchtung, dass hier für die Praxis ein Informationsverhinderungsgesetz geschaffen wurde. In jeder Formulierung wird spürbar, dass die CDU von der Opposition zum Jagen getragen werden musste – und nun schießt sie nur mit Platzpatronen.
Kommentarvon Marco Carini
Besonders sträflich ist, dass die Erfahrungen anderer Bundesländer, die über ein solches Gesetz bereits verfügen, keinen Eingang in das CDU-Papier gefunden haben. Überhöhte und für den Fragesteller nicht einschätzbare Gebühren, überlange Bearbeitungszeiten und Unklarheiten darüber, welche Bereiche staatlichen Handelns vor der Neugier der Bürger geschützt werden müssen, bestimmen die Praxis der bislang verabschiedeten Landesgesetze.
Daneben öffnet das Gesetz der Möglichkeit Tür und Tor, auch von JournalistInnen Gebühren zu erheben. Die hier unstrittige Auskunftspflicht der Verwaltung könnte damit eingeschränkt werden. All diese heiklen Themen umschifft der CDU-Entwurf. Im besten Fall schafft das neue Gesetz mehr Transparenz – im schlechtesten Fall sorgt es für noch mehr Abschottung.