■ Giordano: Rep-Klage verworfen
Kiel (dpa) – Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Kölner Schriftsteller Ralph Giordano wegen Beleidigung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten eingestellt. Die Strafanzeige hatte der Bundesvorsitzende der rechtsradikalen „Republikaner“, Schönhuber, im April aufgrund einer Meldung gestellt, wonach Giordano erklärt haben soll: „daß diesem Schönhuber nicht sofort der Garaus gemacht wird, ist empörend“. Die Staatsanwaltschaft meint, ein hinreichender Tatverdacht einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten bestehe nicht. Aus den Medien habe sie erfahren, daß sich Giordano zu dem Satz bekenne, ihn aber nicht wörtlich, sondern politisch „in dem Sinn gemeint hat, die Justiz solle angesichts von Äußerungen Schönhubers endlich gegen ihn vorgehen“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen