■ UDSSR: Gewerkschafts- gesetz angenommen
Moskau (dpa) — Das sowjetische Parlament hat gestern ein Gesetz über freie Gewerkschaften angenommen. Die Nachrichtenagentur 'tass‘ meldete, der neue rechtliche Rahmen garantiere finanzielle Selbständigkeit und volle Unabhängigkeit vom Staat sowie von wirtschaftlichen und politischen Behörden. Bisher waren die Gewerkschaften praktisch der Kommunistischen Partei untergeordnet. Künftig müssen Unternehmer die Gewerkschaften spätestens drei Monate vor geplanten Betriebsschließungen informieren. Ferner sind Gespräche „zur Wahrung der Interessen der Arbeiter“ zwischen Betriebsleitung und Gewerkschaften vorgeschrieben.
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