: Gewerkschaften können Tarife einklagen
Kassel (AFP) – Gewerkschaften können einen Unterlassungsanspruch gegen tarifwidrige Arbeitszeitregelungen einzelner Betriebe geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied in Kassel, daß dies auch für einzelvertragliche „Regelabsprachen“ gilt, wenn diese auf eine kollektive Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zurückgehen. Auch derartige Umgehungsversuche seien ein Eingriff in die Tarifautonomie, heißt es in dem Grundsatzbeschluß zum sogenannten Burda-Modell. (Az.: 1 AZR 631/98)
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