piwik no script img

Gesetzentwurf des JustizministeriumsEs darf beschnitten werden

Die Regierung will medizinisch fachgerechte Beschneidungen erlauben. Der Zentralrat der Juden zollt „Respekt und Anerkennung“.

David Goldberg, Rabbiner und Beschneider, zeigt seine Instrumente. Bild: dapd

BERLIN dpa | Die Bundesregierung will medizinisch fachgerechte Beschneidungen von jüdischen und muslimischen Jungen erlauben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legte am Dienstag Ländern und Verbänden Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung vor, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichteten.

Demnach bliebe eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, zwar eine Körperverletzung. Sie wäre aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte den Entwurf.

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte auf dpa-Anfrage, eine Ausnahmeregelung solle greifen, wenn das Kindeswohl gefährdet sei. Hintergrund für die Gesetzespläne ist ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Richter hatten im Mai die Entfernung der Vorhaut bei Neugeborenen und Kleinkindern als Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gewertet.

Das Urteil, das für andere Gerichte nicht bindend ist, hatte internationale Aufmerksamkeit erregt und erhebliche Unruhe unter Juden und Muslimen ausgelöst. Daraufhin hatte der Bundestag die Regierung aufgefordert, dazu eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten.

Beschneidung bleibt straffrei

Nach dem Willen von Leutheusser-Schnarrenberger soll die Beschneidung straffrei bleiben, wie mehrere Zeitungen berichten. Demnach soll im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Paragraf angehängt werden, der klarstellt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können. Der Eingriff muss dabei nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen werden. Das beinhaltet bei Bedarf auch eine Schmerzbehandlung.

Der Sprecher von Leutheusser-Schnarrenberger sagte der dpa: „Die Regelung soll die Verunsicherung nach dem Urteil des Landgerichts Köln beseitigen.“ Das Ressort habe mehrere Anforderungen berücksichtigt: Die Beschneidung müsse fachgerecht und möglichst schonend ablaufen.

Dem Eingriff müsse eine umfassende Aufklärung vorausgehen. Eltern müssten den Kindeswillen bei der Frage miteinbeziehen. Und: Eine Ausnahme gelte, wenn das Kindeswohl gefährdet sei, etwa durch gesundheitliche Risiken bei Blutern.

Gesetzliche Regelung auf Jungen beschränkt

Den Plänen zufolge soll in der Regel ein Arzt die Beschneidung vornehmen. Innerhalb der ersten sechs Lebensmonate eines Kindes könnten dies aber auch Personen sein, die von ihrer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen seien, sagte der Ministeriumssprecher. „Diese Personen müssen die Beschneidung genauso gut wie ein Arzt beherrschen“, betonte er. Die gesetzliche Regelung sei auf Jungen beschränkt, die noch nicht selbst entscheiden könnten.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sagte der Entwurf gehe auf viele Wünsche der Juden in Deutschland ein. „Das Bundesjustizministerium verdient dafür Respekt und Anerkennung, dass es einen solch klugen Vorschlag vorgelegt hat.“

Es sei ein gutes Diskussionspapier, das jedoch in Einzelfragen des Feinschliffs bedürfe. Die Debatte müsse nun endlich sachlich geführt werden. „Jetzt geht es darum, auch die Gegner der Beschneidung mit ins Boot zu nehmen und zu überzeugen.“

Bei ihrem Vorschlag verzichtet Leutheusser-Schnarrenberger ausdrücklich darauf, auf die religiöse Motivation der Eltern einzugehen. Die Rechtspraxis sähe sich sonst, „vor die schwierige Aufgabe gestellt, den Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen“, zitierte die Süddeutsche Zeitung aus dem Papier des Ministeriums.

Vorlage des Gesetzentwurfes im Herbst

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, das Justizressort habe die angeschriebenen Fachleute und Verbände bis zum 1. Oktober um eine Stellungnahme zu den Vorschlägen gebeten. Hintergrund sei, dass der Bundestag noch im Herbst die Vorlage eines Gesetzentwurfes erwarte. Außerdem werde das Vorhaben als eilbedürftig angesehen.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast mahnte, der Bundestag müsse das Thema sehr sorgfältig beraten. Die Debatte um die Beschneidung sei keine leichte. Künast plädierte auch dafür, bei dieser Entscheidung im Parlament die Fraktionsdisziplin aufzuheben.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

25 Kommentare

 / 
  • HH
    Heinz Hertlein

    @Blacky

    Sie scheinen Wahrsager zu sein. Im neuen Beschneidungsgesetz ist nicht konkret vermerkt, dass Beschneidung ohne Betäubung nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht.

     

    Und die Strafanzeige gegen Goldberg wurde auf Berufung auf das neue Beschneidungsgesetz eingestellt.

  • P
    PeterWolf

    Der Entwurf hört sich an wie die "möglichst schonendste" Vergewaltigung des Grundgesetzes!

  • RS
    reiner Schuhmacher

    In dieser Diskussion fehlt mir der Gedanke, daß die Beschneidung auch ein fundumentaler Akt weiblicher Unterdrückung durch die Männergesellschaft ist. Der Mutter wird gesagt, daß sie ihr Kind an eine fremde Macht zu geben hat. 18 Hahre später wird es dann das

    Militär sein.

  • B
    Blacky

    "Es sei ein gutes Diskussionspapier, das jedoch in Einzelfragen des Feinschliffs bedürfe."

     

    Sprich: das mit der ärztlichen Sorgfaltspflicht muß noch raus aus dem Entwurf, damit die Beschneidung wie bisher in der Synagoge durchgeführt werden kann (wo "sie hingehört"), und zwar natürlich ohne Betäubung.

    Narkose bei einem 8tägigen Säugling ist nähmlich selbst für einen speziellen Kinderanästhesisten anspruchsvoll, für einen Mohel schlicht unmöglich.

  • BS
    Burkàno Schariànie

    Sollte der Gesetzentwurf zum Tragen kommen, wäre es amtlich, daß zwei der vielen Religionen auf dieser Welt Körperverletzung an wehrlosen männlichen Kindern als Grundlage ihres Glaubens akzeptieren. Von der staatlich legitimierten Tierquälerei durch Schächtung ganz abgesehen.

  • M
    mehrdad

    eine gute entscheidung. alles andere wäre eine schande für deutschland.

     

    juden dürfen also ihre religion weiter in deutschland ausüben.

     

    man sollte den muslimen hingegen sagen, dass sie ihre jungs auch mit 8 tage beschneiden müssen. ein junge, der mit 4-5 beschnitten wird, ist anfälliger für psychische traumata als ein junge, der 8 tage alt ist.

  • P
    p.g.

    schön, wenn der zdj lob und anerkennung zollt, dann ist dieser gesetzesentwurf sicherlich so in ordnung. verfassung und gerichtsurteile haben selbstverständlich dahinter zurück zu stehen. warum der herrgott, wenn es ihn denn gibt, so ein stückchen vorhaut konstruiert hat, ist unerklärlich. nachdem sich die glaubensgemeinschaften ach so gerne auf den herrgott berufen und ihn anbeten, aber im selben moment seine höchste schöpfung, den menschen als verbesserungswürdig erachten, ist nicht nachvollziehbar. fehlt jetzt nur noch, dass die muslime die scharia wieder einführen möchten und damit die steinigung und andere perversitäten. wird nur eine frage der zeit sein, bis unsere volksver(t)®äter dem nachgeben werden. dieser ganze glaubenskokolores gehört schlicht verboten. bisher hat er nur hass, mißgunst, unfrieden und brutalste kriege generiert. wer will dies schon, ausser denjenigen, die immer wieder über andere herrschen wollen. in der regel bestimmt in einer demokratie die mehrheit, wo es langgehen soll. in deutschland hat eine minderheit das sagen. schöne, neue welt.

  • R
    Rizo

    @ Martin:

     

    Nach Ihrer Logik sollte sich die deutsche Justiz auch beispielsweise aus bewaffneten Bandenkriegen heraushalten - wenn sich Hells Angels_innen und Bandidos_innen gegenseitig über den Haufen ballern wollen, ist das ja schließlich auch ihre freie Entscheidung, und staatliche Einmischung ist nicht erwünscht. Solange keine der beiden Konfliktparteien einen "Aufstand" probt, ist alles cool und akzeptabel, oder?

  • D
    duke

    Der Gesetzentwurf verletzt soviele Grundgesetze, das kippt das BVG in der Kaffeepause.

  • P
    Pete

    Dann auf zum gottesfürchtigen Gemetzel! Fürchten muss man sich tatsächlich vor einem weichenden Rechtsstaat vor den archaischen Religiösen in Deutschland!

  • I
    ich

    es ist traurig, dass der zentralrat von juden und muslimen mehr lobby in unserem land haben als schutzbedürftige kinder in diesem land.

  • GU
    gottlos und stolz drauf

    Diese Regierung zollt ihrem eigenen Volk keine Achtung mehr. Widerlich und pervers ist das.

     

    Das Bild zum Artikel zeigt überdies einen grinsenden Verstümmler, das ist ebenfalls widerlich !

  • L
    Linda

    Lasst die Kinder heil?!!

    Ihr habt noch genug Möglichkeiten aus Ihnen

    Loser und Psychopathen zu machen und dabei

    rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen zu werden!

     

    Wer denkt eine Beschneidung ist der wesentliche

    Initiationsritus in eine Religion, statt

    mühsame Erziehungsarbeit und Relgionslehre

    zu leisten, der will den Preis ohne Mühe und

    Schweiß, Liebe und Optimismus zum Kind

    erzielen.

    Eine solche Einstellung gibt nur ein Label/eine

    Relgionsplakette weiter,

    aber keinen tiefen Glauben!

    Religion kommt aus dem Herzen und ist

    kein mehrdeutiges Brandzeichen am Unterleib

    eines wehrlosen deutschen, minderjährigen Bürgers!

    Das klingt rechtsgesinnt, ist es aber nicht!

    Zuerst sind es deutsche Bürger, danach Juden, Moslems,

    Christen, Atheisten und nicht umgekehrt!

    Denn im Konfliktfall müssen sie für uns einstehen

    und nicht für die Staaten der Herkunftsreligionen!

    Sie dürfen nicht durch unsere Feigheit

    der sexuellen Mißhandlung mit Langzeitschäden

    ausgeliefert werden.

    Das Leben besteht aus harten Entscheidungen

    und man muss dann halt bewußt wählen, welches

    Lebensmodell in welchem Land für einen selbst

    das Richtige ist.

    Hier steht das Gesetz über der

    Religion. Ganz eindeutig. Und wer das nicht möchte,

    ist hier falsch! Wischiwaschi-Nivellierungen

    sind in Kernfragen des Rechtsverständnisses

    eben nicht mehr angemessen. Es muss auch einmal

    Klartext geredet werden.

  • G
    GAD

    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist ein unveräußerliches Grundrecht! Was heißt in diesem Zusammenhang 'unveräußerlich'?

     

    Wenn wir nicht aufpassen, befinden wir uns in freiem Fall in Richtung Mittelalter. Religiösem Fundamentalismus darf man nicht mit falschverstandener Toleranz begegnen.

     

    Interessanterweise hat das 'gemäßigt linke Konkurrenzblatt' den Forumszugang zu diesem Thema (mal wieder) gelöscht, nachdem sich herausgestellt hat, dass es nicht einen einzigen Zustimmungsbeitrag zur Beschneidung gab... Hoffentlich unterliegt die TAZ nicht auch dieser Selbstzensur.

  • A
    Arlisin

    Unglaublich dass religiöse Bräuche über das Grundgesetz gestellt werden. Religionsfreiheit bedeutet die eigene Religion frei ausleben zu können, nicht aber Andere permanent als Angehörige dieser Religion zu brandmarken.

    Zudem sehe ich nur einen (starken) graduellen Unterschied zur weiblichen Beschneidung ("normale" vs. schwere Körperverletzung).

    In einem demokratisch-säkularen Staat haben solche Praktiken nichts verloren.

    Ein Verbot hat auch ausdrücklich nichts mit Antisemitismus oder Islamfeindlichkeit zu tun, sondern vielmehr mit einem Anerkennen der Menschenrechte auch für Kinder eines Anhängers der entsprechenden Religionsgemeinschaften.

  • K
    KFR

    "Der" selbsternannte Zentralrat der Juden kann nicht für "die" Menschen jüdischen Glaubens sprechen. Die Arroganz und Anmassung von Macht, Authorität und Alleinvertretung geht vielen langsam arg auf den Wecker; genauso wie die ewig gestrige Keule und Nötigung steinzeitlicher Restposten.

  • S
    Schläfer

    Das Vorhaben macht fassungslos.

     

    Mir graut davor, in einem Staat zu leben, der die rituelle Verstümmelung kindlicher Genitalien bei Jungen legalisiert, während er sie bei Mädchen (zu Recht) verbietet.

  • U
    ubuntu

    Also ich freue mich darüber.

    Als nächstes braucht dieses Land noch ein anständiges Blasphemiegesetzt,dass diese unerträglichen Gotteslästerungen mal anständig unter Strafe stellt.Warum nicht gleich schon mit Anteilen der Scharia.Das sind wir verdammt nochmal unseren moslemischen Mitbürgern schuldig.

    Und damit das zeigen von unsäglichen Filmchen und Karikaturen sowie die rächten "Demonstrationen" aufhören,wäre eine art Gesinnungstüv

    wünschenswert,der darüber entscheidet wer hier seine Verfassungsgeschützten Rechte warnehmen darf und wer nicht.

    Gerne zusammengesetzt aus Vertretern

    unserer Eliten von Rot-Grün und den charmanten

    Funktionären der türkischen und islamischen Verbände.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Garantieret Grundrechte in er Verfassung der Bundesrepublik-Deutschland sollten weiterhin Bestand haben,was die Religionsfreiheit und das Selbstbestimmungsrecht im Bezug auf Beschneidungen von Juden und Muslimen anbetrifft.

  • W
    Weinberg

    Das Bundesjustizministerium und unsere Volksvertreter sollten sich wichtigeren Problemen zuwenden als seltsamen religiösen Gebräuchen. Auf den wirklichen (und zudem zahlreichen) Problemfeldern gibt es mehr als genug zu tun.

     

    Hoffentlich zeigen sich aber die Beschneidungs-Fans solidarisch …

  • H
    Helene

    Das Religionsgemeinschaften gerne Fakten schaffen wollen, um ihre Schäflein an die Herde zu binden ist ja Klar. Welch ein Anspruch ergibt sich denn für die beschnittenen Jungen, wenn sie die Genitalverstümmung im Erwachsenenalter ablehnen. Können die dann ihre Eltern oder Beschneider verklagen oder bleiben die Betroffenen rechtlos?

  • V
    vic

    Richtig wäre:

    Keine Sonderregeln für religiöse Bräuche, Körperverletzung legal.

     

    Das ist ein sehr falsches und dehnbares Urteil.

    (Schmerzbehandlung "bei Bedarf", nichtsterile, traditionelle Instrumente)

  • C
    Celsus

    Der Gesetzentwurf soll nach Planungen des Justizministeriums sogar so weit gehen, dass da Eltern nach eigenem Gutdünken udn eigener Willkür nach altrömischer Sitte mal kurzer Hand sagen dürfen, dass da halt beschnitten werde - und das auch ohne jede religiöse Motivation.

     

    Darin kann ich wahrlich keine Verbesserung des Schutzes Schutzes von kleinen Jungen entdecken. Und jeder Eingriff - gerade bei kleinsten Kindern - kann zu Blutungen, versehentlichen Mehrabschneidungen und Komplikationen bis hin zu rTodesfolge führen und führt es auch immer wieder nicht nur im bezikr des Landgerichtes Köln. Dann die Operation freigeben nach jeder Willkür der Eltern, ohne dass da überhaupt religiöse Motive hinterstehen müssen? Das ist verantwortungslos.

  • M
    Martin

    Ich begrüße das Urteil sehr. Warum sollte eine seit Jahrtausenden durchgeführte Praxis deutschautoritär (mit Betohnung auf "deutsch") verboten werden? Jüd_innen und Muslim_innen müssen sich - als Betroffene - schon selbst Gehör verschaffen, wenn sie nicht möchten, dass die Beschneidung weiter durchgeführt wird. Jedoch sehe ich nicht, dass es einen "Aufstand" gegen die Beschneidung gäbe. Also sollten deutsche Gerichte die letzten sein, sich da einzumischen.

  • M
    Mimi

    Oh man, merkt hier keiner, dass diese Politiker die Menschenrechte mit Füßen treten. Mit dieser Regelung wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben. Diese Leute sind dann auch noch so frech und fordern ein NPD-Verbot, wegen angeblicher verfassungsfeindlicher Tendenzen. Die sollten mal lieber FDP, CDU, SPD und Grüne verbieten.