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Gesetz zu Steueroasen

Kabinett beschließt neue Regeln für Unternehmen und Privatpersonen

Die Bundesregierung will Unternehmen und auch Personen davon abhalten, ihr Geld in Steueroasen zu parken statt hierzulande Steuern zu zahlen. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch den Entwurf des sogenannten Steueroasen-Abwehrgesetzes, wie Finanzminister Olaf Scholz (SPD) mitteilte. Nicht kooperative Staaten und Steuergebiete würden durch gezielte Abwehrmaßnahmen dazu angehalten, internationale Standards im Steuerbereich umzusetzen und Steuervermeidung zu verhindern.

Das Gesetz enthält etwa das Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs; Aufwendungen aus Geschäftsvorgängen mit Bezug zu Steueroasen können nach Angaben des Finanzministeriums (BMF) so steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden. Die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung wird mit dem Gesetz verschärft – laut BMF können Unternehmen so Steuerzahlungen nicht mehr umgehen, indem sie Einkünfte auf eine Gesellschaft in einer Steueroase verlagern, weil sämtliche aktive und passive Einkünfte der Zwischengesellschaft der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen. (afp)

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