: Gesetz schützt Ostler und beißt Kredithaie
Bonn (ap) — Kredithaien wurden jetzt per Gesetz ein paar Zähne gezogen. Das am Dienstag verabschiedete Gesetz über Verbraucherkredite sieht nämlich vor, daß Schuldner unter anderem von vornherein über die Gesamtbelastung informiert werden müssen. Diese Regelung entspricht einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft.
Bundesjustizminister Hans Engelhard wies vor dem Bundestag auf eine Untersuchung hin, nach der bereits in den elf westlichen Bundesländern mehr als eine Million Haushalte so überschuldet sind, daß sie Kredite nicht mehr regelmäßig abzahlen können. Gerade in den ostdeutschen Ländern bestehe jetzt die Gefahr, daß sich mit „den Verlockungen des Konsums auf Kredit“ kaum vertraute Menschen über ihre Möglichkeiten verschuldeten, warnte Engelhard. Das neue Gesetz solle gegen diese Entwicklung vorbeugend wirken und dem Verbraucher bei Vertragsabschluß alle Kosten klar vor Augen führen.
Im Verbraucherkreditgesetz enthalten ist auch eine Änderung der Zivilprozeßordnung, die „sittenwidrige“ Verträge mit überhöhten Zinsen verhindern soll. Zu diesem Zweck wird ein Mahnverfahren zum Beispiel ausgeschlossen, wenn der effektive Jahreszins eines Kredits den Diskontsatz der Bundesbank, der bei Vertragsabschluß gilt, um mehr als zwölf Prozent übersteigt.
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