Gesetz gegen Telefonabzocke entschieden: Noch ein wenig Geduld
Zukünftig sollen Firmen die Kosten für ihre Telefon-Warteschleifen tragen oder für den Anruf nur einen Festpreis nehmen. Übergangsweise sollen die ersten zwei Minuten kostenlos sein.
BERLIN dpa | Kostspielige Telefon-Warteschleifen sollen bald nicht mehr erlaubt sein. Der Bundestag hat eine entsprechend Reform des Telekommunikationsrechts verabschiedet. Demnach dürfen Warteschleifen ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch bei kostenlosen Service-Nummern oder bei Nummern mit einer normalen Ortsvorwahl eingesetzt werden.
Gestattet sind Schleifen auch, wenn für den gesamten Anruf ein Festpreis gilt oder das angerufene Unternehmen die Kosten dafür trägt. Darüber und über die Dauer der Warteschleife müssen Verbraucher gleich zu Beginn des Telefonats informiert werden.
Das Vorhaben harrt seit vielen Monaten der Umsetzung. Die Pläne wurden von der Regierung und den Koalitionsparteien immer wieder geändert. Im Juli hatte die EU-Kommission gegen Deutschland und andere EU-Staaten ein Verfahren eröffnet, weil sie entsprechendes EU-Recht, das die Verbraucher in diesem Bereich stärken soll, immer noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sagte, mit der Geduld der Menschen dürfe kein Geld verdient werden. In einem ersten Schritt soll übergangsweise gelten, dass Warteschleifen in den ersten zwei Minuten kostenlos sind.
Die Opposition kritisierte die aktuellen Pläne. Sie vermisst vor allem, dass die Unternehmen nicht verpflichtet werden, im Sinne einer Universaldienstverpflichtung bundesweit schnelle Internetanschlüsse anzubieten. Dem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen.
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