Gesellschaft: Frontal auf die Presse
Versuche, über den Rechtsweg gegen unliebsame Berichterstattung vorzugehen, kennt die Gesprächsrunde im Stuttgarter Kulturcafé Merlin nur zu gut: Am Sonntag diskutierten Kontext und Gäste über juristische Angriffe auf die Pressefreiheit.
Von Korbinian Strohhuber
Was ist eigentlich aus der guten alten Gegendarstellung geworden? Früher war es verbreitet, nach falscher Berichterstattung eine Richtigstellung in dem entsprechendem Medium abdrucken zu lassen. Nach Eindruck des Investigativjournalisten Sönke Iwersenist es inzwischen beliebter, direkt auf Unterlassung zu klagen: Damit die unliebsamen Berichte komplett verschwinden.
Iwersen leitet das Investigativ-Ressort beim „Handelsblatt“ und erläutert im Kulturcafé Merlin, dass rechtlicher Beistand inzwischen zum „Tagesgeschäft“ gehöre: „Im Investigativ-Ressort gibt es keinen einzigen Text, der vorab nicht gelesen wird von der Rechtsabteilung.“ Er selbst ist maßgeblich beteiligt an der Enthüllung der „Tesla-Files“. Durch einen Whistleblower im Unternehmen des Tech-Milliardärs Elon Musk erfuhr er von mangelhaftem Datenschutz im Konzern: Alle Mitarbeiter:innen konnten auf sämtliche sensible Daten von Kolleg:innen zugreifen – von Sozialversicherungsnummern und Kündigungsgründen bis hin zum Gehalt von Musks Bodyguard war alles einsehbar. Auch dass der Autopilot für die E-Autos offenbar nicht ganz so hervorragend funktioniert, wie es Musk propagiert.
Eine Veröffentlichung über diese Missstände könnte Milliarden Euro an Börsenwert vernichten. Nicht nur Tesla und Chef Musk, sondern jeder Großaktionär hätte wegen gefallenen Aktienkurse auf Kompensation klagen und „ unser Haus zerstören können“, sagt Iwersen. Doch der „Handelsblatt“-Verleger gab grünes Licht für eine Veröffentlichung, wenn sich alles wasserfest beweisen lasse. Und es ging glimpflich aus fürs „Handelsblatt“: Klagen – und damit Kosten – blieben bisher aus.
Immer das Kostenrisiko im Hinterkopf
Dass Redaktionen bei investigativen Recherchen das Kostenrisiko im Hinterkopf behalten, ist eine heikle Entwicklung und darf nicht dazu führen, dass Journalist:innen die Finger von brenzligen Themen lassen. Darüber waren sich alle Beteiligten einig bei der Diskussionsrunde vergangenen Sonntag: Als Extra-Veranstaltung der Kontext-Gesprächsreihe im Merlin saßen neben Iwersen Kontext-Rechtsanwältin Franziska Schaible von der Kanzlei Oppenländer, taz-Chefredakteurin Ulrike Winkelmann, Kontext-Chefredakteurin Anna Hunger und Moderator Stefan Siller auf der Bühne.
Über juristischen Druck konnten alle Podiumsgäste berichten. Kontext traf vor sieben Jahren eine Klage mit enormem Kostenrisiko. Der Auslöser: Facebook-Chats, die der Redaktion zugespielt wurden, in denen sich ein damaliger Mitarbeiter zweier AfD-Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg menschenfeindlich, rassistisch und antisemitisch äußerte. Kontext veröffentlichte Auszüge und nannte den Namen des Mannes, dieser zog vors Gericht. Mehrere Urteile wurden gesprochen, zweimal gewann Kontext. Der Kläger legte beide Male Einspruch ein. Ende März kam dann der Richterspruch des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt/Main, der den Fall ganz anders bewertete: Der rechtsextreme Kläger erhielt Recht, während Kontext hohe Gerichtskosten tragen und 25.000 Euro Schadenersatz zahlen soll.
Kohle zahlen an einen Neonazi – das ist mehr als ärgerlich, sagte Kontext-Mitgründer Josef-Otto Freudenreich zu Beginn der Veranstaltung. Und es wäre guter Stoff für einen Veranstaltungstitel. Schlussendlich lautete der aber doch: „Frontalangriff auf die Pressefreiheit“, auf Empfehlung des langjährigen Kontext-Anwalts Markus Köhler. Denn das Urteil und die Begründung bergen Folgen in einer viel größeren Dimension: Die Kammer könne die Glaubwürdigkeit der Quelle nicht einschätzen, hieß es darin, da Kontext keine näheren Informationen zum Informanten preisgab – eine Fälschung nicht auszuschließen, auch wenn dafür keine konkreten Anhaltspunkte vorlägen. Damit schwächt das Gericht den Quellenschutz und die Pressefreiheit an sich.
„Fliegender Gerichtsstand“ erhöht Chancen der Kläger
Rechtsanwältin Schaible, die Kontext in dieser Angelegenheit zusammen mit Markus Köhler seit Jahren vertritt, verweist auf ein Sprichwort: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“ Dennoch seien sie in der Kanzlei sehr irritiert gewesen von der Begründung des OLG Frankfurt. Besonders eine Sache habe das Anwaltsteam „kalt erwischt“: Das Gericht hat den ohnehin schon außergewöhnlich hohen Streitwert von 260.000 Euro auf 480.000 Euro fast verdoppelt. Sogar ohne entsprechenden Antrag vom Rechtsbeistand des Neonazis.
Auch Ulrike Winkelmann weiß als Chefredakteurin der taz von eigenen Rechtsstreitigkeiten zu berichten. Eine davon könnte vom Kostenrisiko her eine ähnliche Dimension wie bei Kontext annehmen: Vor kurzem hat die taz über Vater und Sohn Rahmani berichtet, zwei afghanische Männer, die wegen mutmaßlicher Korruption von den USA sanktioniert wurden. Mindestens einer davon ist Immobilieninvestor in Baden-Württemberg.
Eine weitere Parallele zum Kontext-Fall: Sowohl der rechtsextreme Kläger als auch die afghanischen Warlords beauftragten die Anwaltskanzlei von Ralf Höcker. Der habe „sich einen Namen gemacht als Anwalt, der besonders aggressiv gegen Medien vorgeht“, berichtet das Medienportal „Übermedien“. Die Kanzlei übernimmt viele Klagen, die sich gegen Medienberichte wenden. Das Muster ist dabei meist ähnlich: Für den Prozess sucht sich die Klägerseite ein Gericht, vor dem es sich die größten Chancen ausmacht zu gewinnen. Das ermöglicht der „fliegende Gerichtsstand“, erläutert Rechtanwältin Schaible: Überall, wo die entsprechenden Presseerzeugnisse erscheinen, kann geklagt werden – im Falle von Kontext und taz also in ganz Deutschland. Dabei gelten manche Kammern als weniger pressefreundlich als andere.
Erfolgreich Zweifel säen
Ein weiterer Service mancher Kanzleien: eine Gegenerzählung im Sinne ihrer Mandant:innen zu verbreiten. Anna Hunger nennt als Beispiel die „Correctiv“-Recherche zum „Geheimplan gegen Deutschland“ und dem Treffen von Rechtskonservativen und -extremen in Potsdam. Auch hier zog ein Teilnehmer gegen die Berichterstattung in Hamburg vor Gericht und bekam zumindest in einem von drei Punkten Recht. Ein Nebenaspekt, der den Kern der Recherche nicht angreift, musste geändert werden. Dennoch: Mit dem Verfahren wurden erfolgreich Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Berichtes gesät. Mittlerweile höre man zu der Recherche fast immer Sätze wie „Irgendwas war doch da nicht ganz richtig“, sagt Hunger. „Man wird für ein Detail rangekriegt“, bestätigt auch Winkelmann. Dadurch sei die gesamte Recherche diskreditiert.
Doch nicht nur die Presse steht zunehmend juristisch unter Druck. Auch die Zivilgesellschaft sieht sich zunehmend mit Klagen konfrontiert. Peter Grohmann vom Bürgerprojekt „Die AnStifter“, das den Abend im Merlin mitveranstaltete, wies in seinem Schlusswort auf bedenkliche Entwicklungen in Bayern hin: Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wurde die Stadt Nürnberg gezwungen, aus der „Allianz gegen Rechtsextremismus“ auszutreten. Geklagt hatte die (gesichert rechtsextreme) AfD, die durch die Mitgliedschaft das kommunale Neutralitätsgebot verletzt sah. Zugleich würden kaputtgesparte Redaktionen laut Grohmann immer seltener Reporter:innen zu Demonstrationen schicken, sodass diese in der Berichterstattung weniger Beachtung finden. Grohmanns Appell: „Zusammenhalten und solidarisch bleiben“.
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