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GesellschaftEin Urteil für die Meinungsfreiheit

Wegen eines Demoplakats musste Samuel Bosch ins Gefängnis. Nun musste er über Nacht freigelassen werden. Der Klimaaktivist aus Ravensburg hat gegen seine bayerischen Richter einen formidablen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.

Samuel Bosch im Jugendarrest in Göppingen. Foto: privat

Von Wolfram Frommlet

Gemeinsam mit den Klimaaktivist:innen Charlie Kiehne (21) aus Ravensburg und Ingo Blechschmidt (35) aus Augsburg kämpft Samuel Bosch (21) seit Jahren gegen die Zerstörung der Umwelt. Sie besetzen Bäume, organisieren Demos, hängen Transparente auf. Vor Gericht standen sie bereits mehrmals. Zuletzt erst vor dem Augsburger Amts- und dann vor dem dortigen Landgericht.

Die Aktivist:innen hatten gegen die Rodung des geschützten Lohwaldes nördlich von Augsburg protestiert. Die Lech-Stahlwerke wollten dort erweitern, hatten bereits eine Genehmigung, die damals gerade vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geprüft wurde. Trotz der laufenden Klage wurde der Wald im Herbst 2022 gerodet. Kurz davor besetzte eine Gruppe von Umweltaktivisti die Bezirksregierung von Schwaben in Augsburg. Auf einem Transparent an der Fassade stand: „Lohwald-Rodung trotz laufender Gerichtsverfahren? Frech!“ Der damalige Regierungspräsident Erwin Lohner, CSU, erstattete Anzeige.

Diem drei kassierten extreme Strafen wegen übler Nachrede und Hausfriedensbruch: drei Wochen Jugendhaft für Samuel Bosch, eine Woche für Charlie Kiehne und ein halbes Jahresgehalt Geldstrafe für Ingo Blechschmidt. Die Urteile erregten auch überregional Aufsehen.

Samuel Bosch hatte über einen in Verfassungsfragen höchst versierten Laienrichter beim Bundesverfassungsgericht eine 40-seitige Beschwerde eingereicht. Sie wurde angenommen, was in knapp zwei Prozent aller eingereichten Beschwerde-Dossiers der Fall ist. Während das Oberste Gericht die Angelegenheit verhandelte, trat Samuel Bosch am 21. März dieses Jahres seine Haft in der Jugendstrafanstalt in Göppingen an.

Zwei Wochen saß er ab – dann kam die Erfolgsnachricht: Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Augsburger Urteile für verfassungswidrig. Die Banner stellten keine „üble Nachrede von Personen des politischen Lebens“ dar, vielmehr verletzten „die angegriffenen Entscheidungen (...) den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit“. Das Verfassungsgericht betont, dass „der Schutz der Meinungsfreiheit gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist“. Nach diesem Urteil musste Samuel Bosch mit sofortiger Wirkung aus der Jugendarrestanstalt entlassen werden. Am späten Abend forderten zwei Wärter den verdutzten „Straftäter“ auf, seine Sachen zu packen. Gegen 23 Uhr stand er im strömenden Regen vor der Strafanstalt. Wo er um diese Zeit am Rande der Schwäbischen Alb ein öffentliches Verkehrsmittel nach Ravensburg finden könnte, verriet ihm niemand.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezieht sich nur auf Samuel Bosch, weil nur er Beschwerde eingelegt hatte. Aus diesem Urteil resultiert nun nach juristischer Logik, die Urteile gegen Charlie Kiehne und Ingo Blechschmidt aufzuheben. Das vom Verfassungsgericht angeordnete neue Verfahren in Augsburg dürfte spannend werden.

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