: Geschlichtete Paare
Als erstes Bundesland hat Hamburg den Täter-Opfer-Ausgleich für Paare eingeführt. Damit sollen Frauen besser vor Gewalt durch ihren Mann oder Freund geschützt werden. Zeigen sie den Partner wegen einer Misshandlung an, kann diesem von der Staatsanwaltschaft als Alternative zum Prozess ein Schlichtungsverfahren angeboten werden. Darin muss der Täter sich mit den Folgen seiner Tat für die Frau beschäftigen und sich zur Wiedergutmachung bereit erklären. Möglich ist beispielsweise, dass er den Auszug aus der gemeinsamen Wohung zusichert. Hält er sich nicht an die Absprachen, kommt es doch zum Prozess.
siehe Bericht S. 7
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