Geschichte des „Tatort“-Vorspanns: Ein Trinkgeld für die Regisseurin
Kristina Böttrich-Merdjanowas hat den legendären „Tatort“-Vorspann gedreht. Tantiemen bezahlte die ARD ihr nicht dafür.
Als wäre nicht alles schon schlimm genug, kam am Ende auch noch Til Schweiger daher und meinte, der „Tatort“-Vorspann sei „jetzt wirklich outdated“. Das war, man muss es heute wohl so sehen, die ultimative Demütigung für Kristina Böttrich-Merdjanowa, die ihn gemacht hatte. Der Film sei, meinte Schweiger, „irgendwie dämlich“, er werde dafür kämpfen, dass bei seiner „Tatort“-Premiere ein anderer Vorspann laufe. Es war, als versuchte Schweiger, einer kranken Frau auch noch die Krücken – den Ruhm und die Ehre – wegzutreten.
„Wie bitte?“, kreischte vielleicht auch deshalb die Bild nach Schweigers Wortmeldung. „Ausgerechnet den Kultvorspann mit der eingängigen Melodie, das Markenzeichen des Krimiklassikers, der seit über 40 Jahren zu sehen ist und TV-Geschichte geschrieben hat?“ Ja, genau den. Aber Schweiger setzte sich nicht durch, und das immerhin ist ein kleines Happy End für Böttrich-Merdjanowa. Auch vor seinem neumodischen Action-„Tatort“ blickten die blauen Augen in die Kamera, bildete sich das Fadenkreuz, flüchteten die Beine über den nassen Asphalt.
Kristina Böttrich-Merdjanowa, die Regisseurin dieses Vorspanns, ist Ende Dezember 2012 im Alter von 79 Jahren gestorben.
Bekannt wurde ihr Tod erst dieses Jahr. Als die Zeitungen berichteten, dass sie im Januar mit ihrem wenige Tage später verstorbenen Mann auf dem Waldfriedhof München-Grünwald beigesetzt worden war, erzählten viele noch einmal die Geschichte rund um den Vorspann. Sie handelt von einer Regisseurin, die damals nur 2.500 Mark bekam und dann nie wieder etwas, obwohl ihr Film mehr als 24.000-mal ausgestrahlt wurde. Böttrich-Merdjanowa führte erst vor drei Jahren einen Prozess deswegen, verlor aber in zweiter Instanz und stand schließlich vor horrenden Prozesskosten.
Ein Vertrag per Handschlag
Möchte man diese Geschichte erzählen, lohnt es sich, bei ihren Protagonisten anzurufen – den Augen und der Musik.
„Ganz genau, Sie sprechen mit den ’Tatort‘-Augen“, sagt Horst Lettenmayer am Telefon. Der ehemalige Schauspieler ist eine Art Leidensgenosse Böttrich-Merdjanowas, er kam über ein Casting zu ihr.
Es sollte ein Vorspann für einen modernen Krimi werden, auf dem Münchner Flughafen in Riem trafen sich alle zu den Dreharbeiten für den Pilotvorspann. 1969 war das, eine andere Zeit. 400 Mark habe er bekommen, einen Vertrag per Handschlag, erzählt Lettenmayer in breitem Bayerisch. Für den richtigen Vorspann, erinnert er sich, sei mehr Geld angekündigt worden, wenn der Pilot denn genommen würde.
Lettenmayer ist unterwegs, während er telefoniert, die Verbindung ist schlecht. Aber der nächste Satz ist leicht zu verstehen, der 70-Jährige brüllt ihn ins Handy: „Der Aufnahmeleiter, dieser Hund, hat uns übers Ohr gehauen.“ Später fügt er noch an: „Aber das ist ja auch sein Job.“ Die Sache damals ärgert ihn immer noch. Aus dem Pilotfilm wurde dann nämlich einfach der richtige Film, und es blieb bei den 400 Mark, für immer.
Genau wie Böttrich-Merdjanowa sah er später keinen Pfennig mehr. Er zog vor Gericht, verlor. Für die Regisseurin sei das Ganze noch schlimmer gewesen: „Die wurde für ein Trinkgeld eingekauft, verglichen mit der Arbeit, die sie hatte, und musste die Urheberrechte auch noch stillschweigend abgeben für eine wirklich geniale Idee, die den ’Tatort‘ bis heute trägt.“ Lettenmayer gab die Schauspielerei wenig später auf, er betreibt heute ein Beleuchtungsgeschäft.
Wie Lettenmeyer zog auch Böttrich-Merdjanowa vor etwa drei Jahren vor Gericht. Sie rechnete sich Chancen aus, weil es im Urheberrechtsgesetz einen Paragrafen gibt, der eine Nachvergütung vorsieht, wenn das Missverhältnis zwischen Vergütung und Erfolg zu groß wird. Lettenmayer und die Regisseurin trafen sich da zum ersten Mal wieder, der Schauspieler war als Zeuge geladen, natürlich sagte er für sie aus.
Böttrich-Merdjanowa gewann in erster Instanz – eine kleine Sensation im Urheberrecht. Die ARD ging aber in Berufung und, die Regisseurin verlor schließlich. Die Prozesskosten wurden, munkelt man, dann aber doch von unbekannt beglichen. Oh!
Udo Lindenberg am Schlagzeug
Der Einzige der drei, der gut aus der Sache rauskam, war der Musiker, Klaus Doldinger. Der 77-Jährige tourt heute mit einer Jazzband durch Deutschland, als Zugabe spielt er gern die „Tatort“-Melodie, in den unterschiedlichsten Varianten.
Er klingt gut gelaunt, wenn er über den Vorspann spricht. „Der Lindenberg saß damals beim Einspielen am Schlagzeug“, ruft er und schickt ein krachendes Lachen hinterher, „der Udo Lindenberg!“ Dass es für Doldinger besser lief als für Böttrich-Merdjanowa und Lettenmayer, hat er der Gema zu verdanken: Die regelt klar, wie viel Urheber für ihre Musik bekommen, kann aus Datenschutzgründen aber nichts veröffentlichen. „Reich wird man davon jedenfalls nicht“, sagt Doldinger.
Einer, der es zu wissen meint, aber nicht genannt werden will, behauptet: 50 Euro bekomme „der Doldinger“ pro Ausstrahlung. Bei mehr als 24.000 Ausstrahlungen wären das 1,2 Millionen Euro. Doldinger bestreitet dies; ohnehin: „Auf die Kunst kommt es an!“
Und so war es an Doldinger, den Vorspann gegen Til Schweiger zu verteidigen, auch wenn die Medien das schon zurechtgerückt hatten – sicher ist sicher. Im Bayerischen Hof in München traf er Schweiger auf einem Empfang, da habe er ihn zur Rede gestellt. „Der Film ist doch total catchy“, habe er gesagt. „Hören Sie sich mal die Musik an, lieber Freund! Es gibt auch eine Bigband-Version, eine Techno-Version und eine Jazz-Version.“
Der Vorspann stehe nicht zur Debatte, das habe schnell festgestanden, sagt Doldinger – und das hätte, meint er, sicher auch die Böttrich-Merdjanowa gefreut.
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