■ Telegramm: Geringer Spitzensteuersatz ist machbar
Karlsruhe (AFP) – Der Bundesverfassungsrichter und Steuerexperte Paul Kirchhof hält einen Spitzensteuersatz von 20 bis 25 Prozent und einen Eingangssteuersatz von 12 Prozent für machbar. Als Voraussetzung dafür nannte Kirchhof (CDU) gestern in der ARD den Abbau von rund 200 Subventionen, Privilegien und Begünstigungen. Der BVG-Richter bezeichnete niedrigere Steuersätze als einen „wesentlichen Zugewinn an Freiheit“ und verwies darauf, daß die Verfassung „eine Obergrenze der Belastbarkeit“ kenne, die in der Nähe der hälftigen Teilung der Einnahmen liege.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen