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Gerichtsvollzieher soll Notopfer eintreiben

Siegburg (dpa) – Die Krankenkassen wollen das sogenannte Krankenhaus-Notopfer von 20 Mark nun notfalls per Gerichtsvollzieher eintreiben. Dies betrifft jedoch zunächst nur Kassenversicherte, die ihre Kasse nach dem 1. Juli 1997 gewechselt haben. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen kündigten gestern eine härtere Gangart gegenüber diesen säumigen Zahlern an. Nach ihren Angaben haben insgesamt 20 Prozent der Mitglieder trotz Erinnerung den Sonderbeitrag für 1997 noch nicht gezahlt.

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