: Gerichtsstreit Opel -VW
■ Urteil wird im Februar erwartet
Im Rechtsstreit zwischen Volkswagen und Opel um das Abwerben von Spitzenmangern will das Landgericht Frankfurt am 2. Februar ein Urteil fällen. Bei der gestrigen Verhandlung akzeptierte VW zwar ein Abwerbeverbot, die Entscheidung über das von Opel verlangte, rückwirkend für 24 Monate geltende Beschäftigungsverbot für sieben ehemalige Mitarbeiter steht aber noch aus.
Opel geht davon aus, die „Lopez-Krieger“ seien gezielt von der Konkurrenz abgeworben worden. Dem widersprach VW: Die Lopez-Vertrauten bei Opel hätten sich nach dem Wechsel ihres „Bosses, Freundes, Gönners“ isoliert gefühlt und an Lopez gewandt. dpa
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