■ Gerichtsentscheid zur Bodenreform: Sowjetische Enteignungen rückgängig gemacht
Berlin (dpa) – Von der Sowjetunion enteignetes Vermögen in Ostdeutschland ist zurückzugeben, wenn die Enteignungen von den russischen Behörden inzwischen in Rehabilitierungsbescheiden als Unrecht eingestuft worden sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem gestern verkündeten Grundsatzurteil.
Dagegen bestätigten die Bundesrichter die Praxis bei den häufigeren Fällen, daß zwischen 1945 und 1949 von deutschen Stellen auf Grundlage des Besatzungsrechts entzogenes Vermögen nicht zurückgegeben wird, wenn die Betroffenen von Rußland nur eine „moralische“ Rehabilitierung erhalten haben. Daher wurden zwei Klagen von Betroffenen abgewiesen.
Bei den von deutschen Stellen beschlossenen Enteignungen komme allenfalls eine Rückgabe nach dem deutschen Rehabilitierungsgesetz in Betracht, wenn zuvor durch eine russische Entscheidung der damalige sowjetische Unrechtsbeitrag bescheinigt worden sei. In der Sowjetischen Besatzungszone waren im Rahmen der Bodenreform von deutschen Stellen rund 3,3 Millionen Hektar Land auf Grund von Vorschriften und Anordnungen der sowjetischen Besatzungsmacht ohne Entschädigung enteignet worden. Im Einigungsvertrag wurde vorgesehen, daß diese Bodenreform nicht angetastet wird.
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