Gerichtsbeschluss schützt Urheberrecht: Ärger für Googles Bildersuche
Das Landgericht Hamburg hat im Streit um urheberrechtlich geschützte Bilder in Googles Suchindex gegen den Internet-Konzern entschieden. Das Geschäftsmodell könnte nun ein Problem bekommen.
Googles Bildersuche ist ein praktisches Werkzeug: Mit wenigen Eingaben erhält man eine Übersicht darüber, was im Web an grafischen Darstellungen zu einem gewünschten Stichwort verfügbar ist, seien es nun Fotos oder Zeichnungen. Für den Nutzer aufbereitet wird das Ergebnis dann in Form so genannter "Thumbnails" - kleineren Vorschaubildern, die auf Googles Servern lagern und über die man per Mausklick schließlich zur Originalversion gelangt.
Ein Hamburger Künstler fand diese seit Jahren geübte Verfahrensweise seitens des Internet-Konzerns nun gar nicht lustig und verklagte Google vor dem Hamburger Landgericht wegen Urheberrechtsverletzung. Seine Argumentation: Der Konzern habe eine seiner Comicfiguren zu Unrecht als Vorschaubild kopiert und verletze damit das Urheberrecht. Google müsse dafür sorgen, dass das Motiv künftig nicht mehr in der Ergebnisliste auftauche. Wie die Computerbild berichtet, entschied das Gericht nun für den Künstler: Laut Bestätigung des Landgerichtes vom Montag muss Google fünf urheberrechtlich geschützte Comiczeichnungen aus dem Index nehmen und darf diese nicht mehr darstellen. In der Urteilsbegründung heißt es, der Suchmaschinenriese verletze mit seinem Vorgehen die ausschließlichen Nutzungsrechte des Künstlers. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, Google hat noch bis Ende des Monats Oktober Zeit, Berufung einzulegen.
Die Wahrscheinlichkeit ist groß. Kay Oberbeck, Sprecher des Internet-Konzerns, nannte die Entscheidung gegenüber dem österreichischen Rundfunk ORF ein "krasses Fehlurteil". Solche und ähnliche Klagen bedrohten die Geschäftsgrundlage von Google und anderer Suchmaschinen wie Yahoo oder AOL, die ebenfalls belangt worden seien. Bliebe es bei der Entscheidung, müsse das Unternehmen seine gesamte Bilddatenbank regelmäßig nach den verbotenen Bilder und mögliche Abwandlungen absuchen, was jedoch ein viel zu großer Aufwand sei. Potenziell müsste Google seine Bildersuche deshalb sogar abschalten. Das Urteil sei "weltweit einzigartig", so Oberbeck.
Der Hamburger Künstler vertreibt unter anderem Postkarten, Kleidungsstücke und Poster mit der Comcicfigur. Er erhielt vom Landgericht auch die Abmahnkosten zugesprochen, die Google nun ersetzen muss. Außerdem soll die Suchmaschine ihm gegenüber offenlegen, in welchem Ausmaß seine Motive bereits im Netz verwendet werden. Google kündigte laut "Computerbild" an, den Fall nötigenfalls bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu holen. Ganz unproblematisch ist das allerdings nicht, wie Alexander Fischer, Experte für IT-Recht, gegenüber dem Blatt sagte. Sollte der BGH dann tatsächlich gegen Google entscheiden, wäre die Bildersuche wirklich nicht mehr anbietbar. Das Hamburger Landgericht nannte dafür bereits eine Alternative: Statt einem "Thumbnail" könne Google ja auch eine Textbeschreibung nutzen, um Nutzer auf Bilder zu lenken.
Tatsächlich bewegt sich Google mit seiner Bildersuche und der Übernahme von Werken in seine Server auf vermintem Terrain. Viele Website-Betreiber mussten in den letzten Jahren feststellen, was es heißt, urheberrechtlich geschützte Werke ungefragt und unbezahlt auf ihre Angebote zu holen: Sie wurden kostenpflichtig abgemahnt und mussten Tausende Euro Schadenersatz zahlen. Google argumentierte hingegen unter anderem mit dem "Fair Use"-Prinzip, das sich auf das Zitatrecht stützt: Als Suchmaschine müsse es möglich sein, derartige kleine Vorschaubilder entgeltfrei anzubieten.
In Sachen Urheberrecht war Google auch von anderer Seite bereits verklagt worden. So gab es in den USA einen Rechtsstreit mit einem Anbieter von Erotikbildern, die ebenfalls über die Suchmaschine zugänglich gemacht worden waren. In Europa balgt sich Google mit mehreren belgischen Zeitungsverlagen über die Aufnahme von Schlagzeilen in die Nachrichtensuche "Google News" - auch hier geht es um mögliche Urheberrechtsverletzungen. Massiveren Streits ging Google wohl auch deshalb aus dem Weg, weil der Konzern bei den betroffenen Angeboten wie Google News und Google-Bildersuche noch keine Werbung schaltet und dort also nicht direkt mit den Inhalten Fremder Geld verdient.
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