■ Gericht: Wegtragen für Geld
Augsburg (AP) – Drei Atomkraftgegner müssen je 50 Mark dafür zahlen, daß die Polizei sie von einer Schienenblockade vor dem Atomkraftwerk Gundremmingen weggetragen hat. Die Blockierer wollten die ihnen auferlegte Gebühr für einen Polizeieinsatz nicht bezahlen. Die Klage begründeten die Demonstranten mit dem Hinweis, daß die Transporte unverantwortlich gewesen seien.
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