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Archiv-Artikel

Gericht witterte Legende

Hamburger Landgericht verurteilt Vergewaltiger zu sechs Jahren Haft und ordnet Sicherheitsverwahrung an

Das Hamburger Landgericht hat gestern einen vorbestraften Sexualstraftäter wegen Vergewaltigung zu sechs Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der 42-Jährige gefährde die Allgemeinheit. Er hatte gestanden, eine 25-Jährige fast vier Stunden lang in ihrer Wohnung vergewaltigt zu haben. Nur fünf Wochen zuvor war er aus einem nordrhein-westfälischen Gefängnis entlassen worden, wo er eine Haftstrafe unter anderem wegen Kindesmissbrauchs verbüßt hatte.

Der Mann hatte sich als neuer Nachbar ausgegeben und sich auf diese Weise in die Wohnung der allein erziehenden Mutter eingeschlichen. Diese hatte sich gegen ihren Vergewaltiger kaum gewehrt, weil ihr dreijähriger Sohn nebenan schlief. Der Angeklagte hatte ein Geständnis abgelegt. Er habe die Tat jedoch nicht geplant. Auf der Suche nach dem Vermieter des Hauses, den er angeblich um einen Schlafplatz auf dem Dachboden bitten wollte, habe er zufällig an der Tür der Frau geklingelt. Erst dann habe es „Klick“ gemacht.

Dem schenkte das Gericht keinen Glauben und wertete die Einlassung als Legende. Er habe die Frau beobachtet und seinen Mantel versteckt, um als Untermieter glaubwürdiger zu erscheinen.

Da eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht sicher festgestellt werden könne, komme eine Einweisung in die Psychiatrie nicht in Frage, urteilte die Kammer. Der Angeklagte hatte hingegen um die Unterbringung in einer solchen Klinik gebeten. „Ich sehe eine Chance, mein Leben noch mal in den Griff zu bekommen, aber ich brauche Hilfe.“ Nach Ansicht des Gerichts kann der Mann jedoch auch in Haft therapiert werden. DPA