■ Am Rande: Gericht verurteilt Elsässer Bruchpiloten
Colmar/Elsaß (dpa) – In dem Prozeß um den Airbus-Absturz vor neun Jahren in Habsheim bei Mühlhausen hat das Landgericht Colmar den Piloten Michel Asseline zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwölf Monate davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Bei dem Unglück im Juni 1988 war der fabrikneue Airbus A 320 bei einer Flugschau aus geringer Höhe in ein Waldstück gestürzt und in Brand geraten, wobei drei Menschen starben. Die Justizexperten waren zu dem Schluß gekommen, daß Asseline zu langsam und zu niedrig geflogen war.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen