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Gericht verschiebt Klage gegen RWE

■ Gemeinde Nümbrecht muß auf eigenes Stromnetz warten

Köln (taz/dpa) – Die oberbergische Gemeinde Nümbrecht ist mit ihrem Versuch gescheitert, die RWE AG per einstweiliger Verfügung zur Herausgabe des Stromnetzes auf Gemeindegebiet zu zwingen. Ein entsprechendes Urteil fällte am Donnerstag die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (Az: 1 O 67/96).

Die Gemeinde versucht seit gut einem Jahr, das Stromnetz zu übernehmen, und hatte erklärt, das stünde ihr aufgrund einer Änderung des Kartellrechts zu. Diese Argumentation bestritt das Kölner Gericht zwar nicht grundsätzlich. Die Richter meinten jedoch, die rechtlichen Probleme eines Übergangs des Stromnetzes auf die Gemeinde seien derart kompliziert, daß sie nicht in einem Verfügungsverfahren geklärt werden könnten. Sie verwiesen deshalb die Gemeinde auf ein Hauptverfahren vor dem Kölner Landgericht.

Die Gemeindeverwaltung Nümbrecht will 13,8 Millionen Mark für die Übernahme des Netzes bezahlen, RWE sperrt sich dagegen. „Den Regionalversorgern sind auch Mittel recht, die eines ehrbaren Kaufmanns unwürdig sind“, heißt es dazu in einem Schreiben des Gemeindedirektors. fran

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