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■ TelegrammGericht verbietet "Stumme Verkäufer"

Karlsruhe (AFP) – Das Anbieten von Sonntagszeitungen in ungesicherten „Stummen Verkäufern“ ist wegen der hohen Diebstahlquote von bis zu 60 Prozent wettbewerbswidrig. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem gestern veröffentlichten Urteil. Er entsprach damit der Klage des Axel-Springer-Verlages gegen Gruner & Jahr. Die Vertriebsmethode über ungesicherte Verkaufsboxen liefe auf eine „massenhafte Gratisverteilung“ hinaus, so das Gericht.

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