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Gericht stoppt Verbot der Riesen-BecherXXL-Softdrinks erst mal weiter erlaubt

Mit einem Verbot von Riesen-Bechern voller zuckriger Getränke sollte in New York die Fettleibigkeit bekämpft werden. Jetzt stoppte ein Gericht die Neuregelungen.

Die Riesenbecher mit dem vielen Zucker gibt es vorerst weiterin in New York. Bild: dpa

NEW YORK dpa | Das geplante Verbot übergroßer Becher mit gesüßten Getränken kann in New York erstmal nicht in Kraft treten. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats New York stoppte das Gesetz am Montag wenige Stunden vor dem ursprünglich angesetzten Starttermin.

Die Gesundheitsbehörde der Millionenmetropole habe keine Berechtigung, eine solche Regelung einzuführen, befand der Richter. Außerdem sei es nicht gerecht, dass das Verbot nur für bestimmte Getränke gelte und auch nur für bestimmte Verkaufsorte.

Die Regelungen seien „überfrachtet mit willkürlichen und unberechenbaren Konsequenzen“. Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Händler-Verbänden und Getränkeherstellern.

Die Entscheidung gefährde das Wohlergehen der New Yorker, kritisierte der Chef der Gesundheitsbehörde, Thomas Farley, in einer Mitteilung. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg kündigte an, sobald wie möglich Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen. „Wir sind zuversichtlich, dass die Regelung schlussendlich in Kraft treten können wird.“

Das Verbot der Riesen-Becher gilt als eines der Prestige-Projekte des scheidenden Bürgermeisters, der sich immer wieder mit aufsehenerregenden Projekten für die Gesundheit und gegen die weit verbreitete Fettleibigkeit der US-Amerikaner eingesetzt hatte.

So hatte er unter anderem das Rauchen an Stränden und in Parks verbieten lassen und Fast-Food-Ketten dazu verpflichtet, die Kalorien ihrer Angebote auf die Speisekarte zu schreiben.

Nach Angaben des New Yorker Rathauses sterben allein in der Millionenmetropole jedes Jahr rund 5.000 Menschen an den Folgen von Fettleibigkeit.

Widerstand bei den Händlern

Händler-Verbände und Getränkehersteller waren jedoch schon seit Monaten Sturm gegen das neuartige Verbot gelaufen, während aus der Bevölkerung relativ wenig Kritik kam. Auch Ärzte hatten die Regelungen unterstützt, sie allerdings als nicht ausreichend bemängelt.

Das neue Gesetz hatte ursprünglich in der Nacht zum Dienstag um 00.00 Uhr wirksam werden sollen. Dann wären Becher mit gesüßten Getränken von Cola bis Kaffee unter anderem in Fast-Food-Läden, Kinos und Stadien nur noch bis zu einer Größe von etwa 470 Milliliter erlaubt gewesen.

Einige Getränke wie etwa Milch-Shakes sollten aufgrund des hohen Milchgehalts jedoch von der Regelung ausgenommen sein.

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5 Kommentare

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  • L
    Lucanus

    in den USA ist meines Wissens "free refill" üblich - auch und gerade bei Fast Food Ketten. Ist das in New York anders?

  • Z
    znEp

    @FaktenStattFiktion

    Punkte 2-5:D'Accord

    Punkt 1: Natürlich kann niemand den Kunden daran hindern sich 2-n Becher zu holen; nur wenn ich mir nen Menü kaufe und ich nur nen halben Liter bekomme dann trink ich halt den halben Liter und kauf mir dann keinen neuen, wenn ich 1 Liter vor mir stehen habe, dann trinke ich den natürlich auch aus, bevor ich die Reste wegschütte - ganz simple psychologische Tricks um dein ZNS zu manipulieren. ;)

    MfG

    znEp

  • S
    super

    Na mal abgesehen davon das man sicher eine Aufklärungskampagne machen sollte, ist es mMn immer noch jedem selbst sei Problem was er/sie sich in welcher Menge in den Kopf kippt.

    Das geht echt keinen weiter was an.

  • D
    D.J.

    Das ist doch mal eine gute Nachricht. Unwichtig? Nein! Das Ganze steht für die Dreistigkeit von Gouvernantenstaaten (bzw. -städten). Citoyens, wehrt euch gegen den absoluten, bevormundenden Staat mit seinen geifernden Gesundheits- und Moralpfaffen - gleich ob von Rechts oder Links!

  • F
    FaktenStattFiktion

    Der Gesetzentwurf war aus mehreren Gründen hinrissig.

     

    1. Wer hindert einen Kunden daran, einfach zwei Becher zu kaufen?

    2. Wieso ist Apfelsaft erlaubt, aber zuckerhaltige Limonade nicht?

    3. Warum darf das Kino nicht verkaufen, was der Kiosk verkaufen darf?

    4. Warum keine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke, statt einer Größenbeschränkung?

    5. Warum wird damit ausgrechnet auf jende Konzerne eingedroschen, welche Flächen- und Sortimensdeckend auch ungezuckerte Getränke anbieten? Wer zur Cola statt zur Diet Coke greift, ist selbst schuld. Altetnative Angebote bekommt er in den Staaten überall.