: Gericht stoppt Rennbahnverkauf
Strausberg. Die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der Galopprennbahn Hoppegarten durch die Treuhand ist vom Strausberger Kreisgericht am Dienstag bestätigt worden. Damit ist der vom Land Brandenburg betriebene Verkaufsstopp der 430 Hektar großen Anlage vorerst rechtsgültig.
Brandenburg hatte Klage gegen die Treuhandanstalt eingereicht, nachdem diese im Februar die Galopprennbahn an den Alteigentümer Union-Klub für nur 17,5 Millionen Mark verkaufen wollte. Mit der einstweiligen Verfügung sollte verhindert werden, daß die Treuhand vollendete Tatsachen schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist. Das brandenburgische Konzept sieht vor, die Anlage als Ganzes zu erhalten und zu verpachten. Seinen Rechtsanspruch begründete das Land mit einer Grundbucheintragung, die die Provinz Mark Brandenburg von 1947 bis 1952 als Eigentümer ausweist, als deren Rechtsnachfolger sich das heutige Land sieht. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müßte damit Brandenburg Besitzer des Bodenreformlandes sein. Der grundsätzliche Anspruch auf Hoppegarten wird erst in einem Vermögenszuordnungsverfahren in der nächsthöheren Instanz am Bezirksgericht Frankfurt (Oder) entschieden. adn
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