: Gericht stärkt Anspruch auf Arbeitserlaubnis
Kassel (Reuters) – Türkische Staatsbürger, die vier Jahre lang in Deutschland regulär beschäftigt waren, haben Anspruch auf eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Das gelte unabhängig von der befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die höchsten deutschen Sozialrichter stützten ihren Beschluß auf ein Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei aus dem Jahr 1980.
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