Gericht in Trier bestätigt Rechtmäßigkeit: Reichsbürger-Polizist entlassen
Rheinland-Pfalz entlässt einen Polizeibeamte, der sich mit dem „Reichsbürgerspektrum“ identifiziert. Das Verwaltungsgericht Trier bestätigt das.
afp | Wegen seiner Nähe zur sogenannten Reichsbürgerbewegung kann das Land Rheinland-Pfalz einen Polizisten entlassen. Das Verwaltungsgericht Trier sah es in einem am Mittwoch veröffentlichen Beschluss als erwiesen an, dass sich der Beamte mit dem „Reichsbürgerspektrum“ identifiziere. Er habe sich mit seinem Verhalten eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Das Land war vor Gericht gezogen, um die Entlassung durchzusetzen.
Der Mann habe in mehreren Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass er die verfassungsrechtliche Ordnung Deutschlands nicht anerkenne und weder die Legitimation noch die Funktion seines Dienstvorgesetzten akzeptiere, begründete das Gericht seine Entscheidung. So habe er etwa seinen Vorgesetzten als „Polizeivorstand und Bandenführer“ bezeichnet und das Verwaltungsgericht als „Schiedsgericht“ abgelehnt.
Das Gericht sah auch keine Anzeichen dafür, dass sich seine Ansichten ändern könnten. In dem Verfahren habe er seine „maßlosen und absurden Vorstellungen“ bekräftigt. Er habe einen „derart gravierenden Persönlichkeitsmangel“ offenbart, dass dem Dienstherrn und der Allgemeinheit eine Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis nicht mehr zumutbar sei.
Ein Polizeibeamter, der sich selbst nicht mehr als Beamter sehe und sich nicht an Recht und Gesetz gebunden fühle, stelle zudem eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Der Polizist kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Die Reichsbürger sind eine in Kleingruppen zersplitterte Szene, die die Bundesrepublik, ihre Institutionen und Gesetze nicht anerkennt. Für viele von ihnen besteht das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 fort. Laut aktuellem Verfassungsschutzbericht gehören der Bewegung etwa 18.000 Menschen an, etwa 900 sind rechtsextrem. Viele Reichsbürger verfügen den Behörden zufolge auch über Waffen.
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