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Gericht gewährt Bosniern Duldung

Das Verwaltungsgericht hat gestern erstmals nach der sogenannten Stichtagsregelung drei bosnischen Flüchtlingen die Duldung zugesprochen. Die drei erst nach dem Friedensabkommen von Dayton am 15. Dezember 1995 eingereisten Bosnier haben damit rechtlichen Anspruch auf den weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik zunächst bis zum 31. März 1997. Damit halte das Gericht trotz der Entscheidung des Senats, am 1. Oktober mit der Rückführung – notfalls auch zwangsweise – zu beginnen, an der bisherigen Rechtsprechung fest, hieß es. dpa

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