: Gericht gab WAA–Klägern Recht
Regensburg/München (dpa) - Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Mittwoch drei von vier Gegnern der umstrittenen atomaren Wiederaufarbeitungsanlge (WAA) in Wackersdorf Recht gegeben, eine Klage wurde abgewiesen. Die Kernkraftgegner hatten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes am WAA–Bauzaun am Ostermontag 1986 geklagt und vor allem den ersten Großeinsatz von CS–Reizgas in der Geschichte der Bundesrepublik angeführt. Die Demonstranten seien durch Gasschwaden teilweise gesundheitlich beeinträchtigt worden. Das bayerische Innenministerium halte die drei positiven Entscheidungen für die Kläger für rechtlich unzutreffend, heißt es in einer Stellungnahme. Nach dem Vorliegen der Urteilsbegründung werde es Berufung zum Bayerischen Verwaltunsggerichtshof in München einlegen. Von den ursprünglich elf Klagen waren sieben durch einen Vergleich in der Hauptsache für erledigt erklärt worden. Gegen diese einvernehmlichen Erklärungen will das Innenministerium ebenfalls vor dem Verwaltungsgerichtshof vorgehen. Am Ostermontag 1986 hatten etwa 30 000 Kernkraftgegner 500 Meter vom Baugelände entfernt gegen die WAA demonstriert. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1
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