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Gericht für Rias-TV

■ Der Antrag des 'Tagesspiegels‘, das Eilverfahren gegen das geplante Rias-TV zu überprüfen, wurde abgelehnt

Das Verwaltungsgericht Köln hat es abgelehnt, die staatliche Finanzierung des geplanten RIAS-Fernsehens in Berlin im Eilverfahren zu überprüfen. In einer gestern bekanntgegebenen Entscheidung wurde 'Der Tagesspiegel‘ abgewiesen, der eine entsprechende Prüfung beantragt hatte. Die Sechste Kammer vertrat die Auffassung, daß zu einer Einstweiligen Anordnung der Grund fehle. Die Zeitung habe selbst nicht behauptet, durch die erwartete Konkurrenz auf dem Nachrichten- und Werbemarkt durch RIAS-TV „in ihrer wirtschaftlichen Existenz aktuell bedroht zu sein“.

Der Erlaß einer Einstweiligen Anordnung setze aber voraus, daß bis zum Hauptverfahren eine Vereitelung oder wesentliche Erschwerung der Rechte des Betroffenen zu befürchten sei. Das Eintreten der vom 'Tagesspiegel‘ befürchteten wirtschaftlichen Nachteile halte die Kammer „nicht für überwiegend wahrscheinlich“.

Damit entschied das Gericht nicht über den Antrag der Zeitung, die von ihr gesehene staatliche Finanzierung des regionalen TV-Senders aus dem Bundeshaushalt zu überprüfen. Der Bundesregierung sollte gerichtlich untersagt werden, aus dem Bundeshaushalt Zahlungen in Höhe von 50 Millionen Mark vorzunehmen, zu bewilligen oder bereits ergangene Bewilligungsbescheide zu vollziehen.

Für einen weiteren Antrag des 'Tagesspiegels‘ beim Verwaltungsgericht Berlin, auch die Zuteilung von RIAS-TV auf Kanal 25 zu überprüfen, wurde nach Angaben eines Sprechers noch kein Termin angesetzt.

ap

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