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Gericht erlaubt Atomlagerbau

MANNHEIM dpa ■ Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim ist der Bauantrag für das Atommüll-Zwischenlager in Neckarwestheim rechtens. Im Streit über den Bauplatz hatte sich die Gemeinde Gemmrigheim im Kreis Ludwigsburg darauf berufen, dass das Gelände, auf dem schon das Atomkraftwerk Neckarwestheim steht, nur zur Energienutzung bestimmt sei – und damit den Bauantrag abgelehnt. Für die bis zu 150 Castor-Behälter im geplanten Zwischenlager müssten aber Stollen gegraben werden. Das Gericht verwies in seinem Urteil dagegen auf das geltende Atomrecht. Demnach müssen Zwischenlager möglichst nah an Atomkraftwerken gebaut werden. In der Regel sei damit das Kraftwerksgelände gemeint. Die Richter betonten, dass ein weiteres Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz von der Entscheidung unberührt ist.