: Gericht erlaubt Atomlagerbau
MANNHEIM dpa ■ Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim ist der Bauantrag für das Atommüll-Zwischenlager in Neckarwestheim rechtens. Im Streit über den Bauplatz hatte sich die Gemeinde Gemmrigheim im Kreis Ludwigsburg darauf berufen, dass das Gelände, auf dem schon das Atomkraftwerk Neckarwestheim steht, nur zur Energienutzung bestimmt sei – und damit den Bauantrag abgelehnt. Für die bis zu 150 Castor-Behälter im geplanten Zwischenlager müssten aber Stollen gegraben werden. Das Gericht verwies in seinem Urteil dagegen auf das geltende Atomrecht. Demnach müssen Zwischenlager möglichst nah an Atomkraftwerken gebaut werden. In der Regel sei damit das Kraftwerksgelände gemeint. Die Richter betonten, dass ein weiteres Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz von der Entscheidung unberührt ist.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen