: Gericht erlaubt Atomlagerbau
MANNHEIM dpa ■ Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim ist der Bauantrag für das Atommüll-Zwischenlager in Neckarwestheim rechtens. Im Streit über den Bauplatz hatte sich die Gemeinde Gemmrigheim im Kreis Ludwigsburg darauf berufen, dass das Gelände, auf dem schon das Atomkraftwerk Neckarwestheim steht, nur zur Energienutzung bestimmt sei – und damit den Bauantrag abgelehnt. Für die bis zu 150 Castor-Behälter im geplanten Zwischenlager müssten aber Stollen gegraben werden. Das Gericht verwies in seinem Urteil dagegen auf das geltende Atomrecht. Demnach müssen Zwischenlager möglichst nah an Atomkraftwerken gebaut werden. In der Regel sei damit das Kraftwerksgelände gemeint. Die Richter betonten, dass ein weiteres Genehmigungsverfahren beim Bundesamt für Strahlenschutz von der Entscheidung unberührt ist.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen