: Gericht bestätigt AStA-Meinungsfreiheit
Bremen (taz) – Für den AStA gelten keine anderen Begrenzungen der Meinungsfreiheit als für jeden anderen. Das hat gestern das Verwaltungsgericht entschieden. Der Kläger, Mitglied des Vereins Deutscher Studenten in Bremen – wollte, dass dem AStA jede Meinungsäußerung verboten wird, die über eine weltanschauliche und politisch neutrale Sachdarstellung hinausgeht. Der Streit hatte sich entzündet an einem Artikel im „Erstsemesterinfo“, in dem die Vergangenheit studentischer Verbindungen und Burschenschaften sowie ihr Verhältnis zum Nationasozialismus kritisch beleuchtet wurden.
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