: Gericht benutzt neues Presserecht
FREIBURG/STUTTGART dpa ■ Das Amtsgericht Freiburg hat erstmals das für die Presse erweiterte Zeugnisverweigerungsrecht angewendet. Damit habe es die zunächst selbst angeordnete Beschlagnahme von Filmmaterial des Südwestrundfunks rückgängig gemacht, berichtet der SWR. Anfang März hatte ein SWR-Team während einer Schlägerei am Rande des „Türsteherprozesses“ in Offenburg gedreht. Die Polizei erhoffte sich von den Aufnahmen Hinweise auf die Täter.
Derweil haben Journalistenverbände Innenminister Otto Schily vorgeworfen, das Gesetz zur Informationsfreiheit zu blockieren. Sie verlangten, das „immer wieder verschleppte“ Gesetz durchzusetzen. Nach dem Vorhaben soll jeder Bürger das Recht erhalten, Unterlagen von Bundesbehörden einzusehen oder Informationen aus den Akten anzufordern, sofern keine Geheimhaltungsgründe vorliegen.
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