Ungelöster Konflikt um Staatsknete : Gericht baut keine goldene Brücke
Caritas erfolglos vor Gericht
Eine schmale, aber keine goldene Brücke hat das Bremer Verwaltungsgericht gestern dem katholischen Caritasverband gebaut: Dieser unterhalte zwar keine Konfliktberatungsstelle, wie der Gesetzgeber sie für die Pflichtberatung vor einem möglichen Schwangerschaftsabbruch vorsieht – Familien- und Schwangerenberatung hin oder her. Aber als allgemeine Beratungsstellen im Sinne des Pluralismusgebotes, dem zufolge auch die rund zwölf Prozent Bremer Katholiken eine Anlaufstelle bräuchten, könnten Caritas-Einrichtungen wohl anerkannt werden – und also auch die begehrte staatliche Förderung erhalten.
Mit dieser Entscheidung gab das Verwaltungsgericht gestern zwar nicht der Caritas Recht, die ihre Konfliktberatungsstellen in Bremen anerkannt wissen wollte. Aber die Richter rüffelten damit auch die Stadt, die aufgefordert sei, ihre Position zu überdenken und mindestens erneut zu prüfen, ob Caritas-Einrichtungen nicht wenigstens teilweise Geld bekommen sollten. Die Haltung Bremens, dass die allgemeine (Familien-)Beratung und die Schwangerschaftskonfliktberatung aus einer Hand erfolgen müssten, sei nicht zwingend, folgten die Bremer Richter der Sicht von Braunschweiger KollegInnen.
Weder die beklagte Stadt Bremen noch die klagende Caritas allerdings waren über diesen Prozessausgang auch nur im Geringsten erfreut. Die Stadt werde mit einer solchen Soll-Bestimmung zu nichts verpflichtet, so der Anwalt der Caritas. Allenfalls werde die nächste Instanz verzögert. Die Vertreter der Stadt nickten. Woraufhin der Caritas-Anwalt ankündigte, in die – zugelassene – Berufung gehen zu wollen.
Der Sachverhalt, der die Caritas in Bremen, aber auch in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vor den Kadi trieb, ist übersichtlich: Seit der Papst den katholischen Beratungsstellen verboten hat, nach einer Schwangeren-Konfliktberatung den Schein auszustellen, der allein die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist, bekommen die drei Caritas-Beratungsstellen im Land Bremen keine Staatsknete mehr. Anfang 2001 war Schluss mit rund 150.000 Euro pro Jahr – die seither die Diozösen in Osnabrück und Hildesheim aufbringen. Denn Bremen vertritt den gestern vom Richter als juristisch einwandfrei bestätigten Standpunkt, dass eine ergebnisoffene Konfliktberatung, wie sie das Gesetz vorschreibt, nur die machen, die – als ein mögliches Ergebnis – auch die Abtreibung zulassen und also den dafür notwendigen Beratungsschein ausstellen.
Davon aber sind katholische Beratungsstellen den bischöflichen Anordnungen zufolge weit entfernt. Denn nach den offiziellen Stellungnahmen dürfen diese Einrichtungen nicht einmal auf Kliniken, ÄrztInnen oder eine Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs hinweisen – wenngleich hier Auslegungsspielraum besteht.
Ein Ende des Rechtsstreits ist noch nicht absehbar: Die Caritas ließ keinen Zweifel daran, möglichst viele Instanzen bemühen zu wollen. Schon jetzt ist ein ähnliches Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig. ede