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Gericht: Wehrpflicht verfassungswidrig

Das Landgericht Potsdam hält nach einem Beschluß von gestern die allgemeine Wehrpflicht für verfassungswidrig. Das Gericht setzte ein Strafverfahren gegen einen Totalverweigerer aus und übergab die Sache an das Bundesverfassungsgericht, wie Sprecher Frank Thiemann mitteilte. Die höchste Instanz müsse über die Frage entscheiden, ob die allgemeine Wehrpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Deren Fortbestehen halte das Gericht angesichts der veränderten militärischen und geopolitischen Lage „für einen nicht mehr verhältnismäßigen Grundrechtseingriff“. Die militärische Aufgabe könne durch eine freiwillige Armee geleistet werden. dpa

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