: Gericht: WMF-Haus mit Arkaden
Das WMF-Haus in der Leipziger Straße darf nur mit Arkaden gebaut werden. Mit diesem Urteil bestätigte das Verwaltungsgericht einen Beschluß von Bausenator Jürgen Klemann (CDU). Klemann hatte eine vom Bezirk bereits erteilte Baugenehmigung zur Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes widerrufen, weil er die Nordseite der Leipziger Straße mit Fußgängerarkaden versehen will. Der Bezirk dagegen hatte sich dem Votum der Denkmalschützer angeschlossen, das Haus ohne Arkaden zu sanieren. Da dem Investor damit eine zugesicherte Fläche verlorengeht, muß Klemann bis zu zwölf Millionen Mark Ausgleichskosten zahlen. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen