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■ TelegrammGericht: Republikaner sind extremistisch

München (dpa) – Die Republikaner dürfen im bayerischen Verfassungsschutzbericht 1995 weiter extremistisch genannt werden. Das Verwaltungsgericht München hat nach Angaben des Innenministeriums in München einen Eilantrag der Partei als unbegründet zurückgewiesen, mit dem sie diese Bewertung untersagen lassen wollte. Minister Günther Beckstein (CSU) bekräftigte gestern, die Republikaner würden weiter vom Verfassungsschutz beobachtet.

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