: Gericht: Mitglieder nicht gleich Sitze
Die Mitgliederzahl eines Ausschusses einer Bezirksverordnetenversammlung (BVV) muß nicht die Sitzverteilung in der BVV widerspiegeln. Aus dem Bezirksverwaltungsgesetz ergebe sich keine derartige Verpflichtung, wurde in einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin betont. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der BVV Wilmersdorf für den Geschäftsordnungs-, Rechnungsprüfungs-, Wirtschafts- beziehungsweise Bildungsausschuß eine Stärke von mindestens neun statt bisher fünf bis sieben Mitglieder verlangt. Die Antragstellerin hat mittlerweile Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben. Im Gegensatz zur Verteilung der vorhandenen Ausschußmandate knüpfe das Gesetz bei der Ausschußgröße nicht an Mehrheits- und Stärkeverhältnisse in der BVV an, betonte das Gericht. Es begrenze nur die Mitgliederzahl auf höchstens 13 Bezirksverordnete.ADN
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