: Gericht: Kein Geld für plastische OP
Ein Aidspatient muss eine plastische Gesichtskorrektur vorerst selbst bezahlen. Das Sozialgericht wies gestern die Beschwerde eines Patienten zurück. Der Mann wollte sich auf Kosten der Krankenkasse Protein in seine eingefallenen Wangen spritzen lassen. Er beiße sich ständig auf die Mundschleimhaut und leide deswegen an Mundinfektionen. Nach Ansicht der Krankenkasse handelt es sich jedoch um eine kosmetische Korrektur, die medizinisch nicht notwendig ist. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass er sich über die Stärke des Gewebeschwundes sowie über die Möglichkeiten der Behandlung kein umfassendes Bild habe machen können. Der Mann habe seinen Anspruch auch deswegen nicht glaubhaft machen können, weil er nicht vor Gericht erschienen sei. Er hatte allerdings ein ärztliches Attest eingereicht. Die Hauptverhandlung in dieser Angelegenheit steht noch aus. DPA
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