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Gericht IIKleiner Sieg fürs ZDF

MAINZ | Im Streit zwischen den Kabelnetzbetreibern und den Öffentlich-Rechtlichen hat das Mainzer Verwaltungsgericht eine Klage des Kabelanbieters Unitymedia als unzulässig abgewiesen. Unitymedia wollte das ZDF zwingen, wieder sogenannte Einspeiseentgelte für die Verbreitung des ZDF-Programms zu zahlen. Der von Unitymedia eingeforderte Entgeltvertrag mit dem ZDF müsse über ein Zivilgericht eingeklagt werden, hieß es nun. (epd)

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