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Gericht: DDR-Lehrer-Diplom reicht nicht

Berlin (dpa) – Ein in der DDR erworbenes Lehrer-Diplom allein reicht für eine Lehramtstätigkeit in den alten Bundesländern nicht aus. Das DDR-Diplom entspreche nicht dem 2. Staatsexamen für Lehrer, entschied das Bundesverwaltungsgericht gestern in Berlin (Az.: BVerwG 2 C 2.97). Das Gericht wies damit die Klage einer Lehrerin ab, die 20 Jahre in der DDR unterrichtet hatte. 1991 zog sie von Sachsen-Anhalt nach Nordrhein-Westfalen und beantragte die Lehramtsbefähigung für die Sekundarstufe 1 in Deutsch und Geschichte. Die Bezirksregierung in Köln und auch beide gerichtliche Vorinstanzen hatten dies abgelehnt.

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