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■ TelegrammGericht: Bosnier auch bei Gefahr abschieben

Göttingen (epd) – Bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge können nach einem Urteil des Göttinger Verwaltungsgerichts selbst dann abgeschoben werden, wenn in der Heimat Gefahr für ihr Leben besteht. In dem gestern veröffentlichten Beschluß bestätigte das Gericht die Vollziehbarkeit eines Bescheides der Stadt Göttingen, mit dem ein aus dem heute serbisch beherrschten Teil Bosnien-Herzegowinas stammender Muslim zur Ausreise aufgefordert worden war. Dem Betroffenen sei zuzumuten, in das Gebiet der muslimisch-kroatischen Föderation auszuweichen. (Az.: 4b 4119/97)

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