: Gericht: Autobahnen tabu für Demos
Auf Autobahnen darf nach wegen der damit verbundenen Unfallgefahren nicht demonstriert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden (AZ: 5 A 5019/91). Es wies damit eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Stadt Göttingen ab. Diese hatte im Oktober 1990 eine vom BUND angemeldete Fahrraddemonstration auf der Autobahn A 7 untersagt. Das Verbot sei rechtmäßig gewesen, weil mit der Demonstration auch bei Sperrung der Autobahn und Umleitung des Verkehrs erhöhte Gefahren für die Autofahrer entstanden wären. Das Versammlungs-und Demonstrationsrecht habe keinesfalls Vorrang. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen