Gerhart-Hauptmann Schule: Noch ein Flüchtling darf in der Schule bleiben

Auch das Amtsgericht untersagt Bezirksamt Kreuzberg einstweilig die Räumung der Hauptmann-Schule.

Flüchtling vor der Gerhart-Hauptmann-Schule. Bild: DPA

Beim Versuch, die 45 Bewohner der besetzten Gerhart-Hauptmann-Schule vor die Tür zu setzen, hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine weitere Schlappe kassiert. Das für Zivilstreitigkeiten zuständige Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hat am Mittwoch einem Bewohner in einem einstweiligen Verfügungsverfahren recht gegeben. Der Mann weigert sich – wie die anderen Flüchtlinge auch – auszuziehen.

Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht bereits einem Eilantrag eines anderen Bewohners der Schule stattgegeben: Die Schule dürfe nicht geräumt werden, bevor das Gericht eine abschließende Entscheidung getroffen hat, so die Entscheidung. Rechtsanwalt Ralph Monneck, der die beiden Kläger vertritt, freute sich am Mittwoch über die positiven Beschlüsse. „Aber die Kuh ist damit noch nicht vom Eis“, sagte er. Denn: Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg habe bislang keine Zusage zu einem generellen Räumungsstopp bis zum Abschluss der Verfahren gegeben.

Rein theoretisch kann sich der Bezirk auf den Standpunkt stellen, dass die Gerichtsbeschlüsse nur für die beiden Kläger gelten und die übrigen 43 Hausbewohner räumen lassen. „Auch wenn das Verwaltungsgericht hinterher sagt, die Räumung war rechtswidrig“, sagte Monneck, „wäre es zu spät.“ Dem gelte es vorzubeugen.

In der Gerichtsverhandlung hatten die Bezirksamtsvertreter keine Erklärung abgeben wollen, von einer Räumung vorerst Abstand zu nehmen. Obwohl Amtsrichterin Marianne Krause vorgeschlagen hatte, die Gelegenheit zu einer Einigung zu nutzen. Anwalt Monneck hatte angeregt, die offenstehenden Fragen ein für alle Mal in einem Musterverfahren zu klären, damit nicht jeder der 45 Hausbewohner einzeln vor Gericht ziehen müsse.

Ohne der Entscheidung vorzugreifen, hatte die Amtsrichterin schon in der Verhandlung durchblicken lassen, dass sie in der Sache der Argumentation des Klägers zuneige: Hassan E. war in Begleitung von zwei Anwälten und einem Dolmetscher erschienen. E. verfügt über eine aufenthaltsrechtliche Duldung. Im Frühjahr 2014 war er nach der Räumung des Zeltdorfs auf dem Oranienplatz in die Schule gezogen. Ein vom Bezirksamt ausgestellter Hausausweis weist ihn als Bewohner aus.

Für den Bezirk waren der Wirtschaftsstadtrat Peter Beckers (SPD), die Finanzstadträtin Jana Borkamp (Grüne) und der Justiziar Heinrich Baasen erschienen. Baasen war der Meinung, das Amtsgericht sei gar nicht zuständig: Am Mittwochmorgen habe das Landgericht in einem der anderen fünf offenen Verfahren in dieser Sache entschieden, dass das Verwaltungsgericht zuständig sei, weil es sich um eine Streitigkeit des öffentlichen Rechts handele.

„Ich halte mich für zuständig“, entgegnete Amtsrichterin Krause. Es gehe um Privatrecht. Der Bezirk habe dem Kläger den Verbleib in dem Gebäude in dem Juli 2014 geschlossenen Einigungspapier eingeräumt. Die Vorgeschichte, dass die Schule besetzt gewesen sei, spiele keine Rolle, so die Richterin. Zumal das Bezirksamt die Besetzung monatelang geduldet habe. Aber spätestens mit der Unterschrift in dem Einigungspapier habe der Bewohner ein selbstständiges Besitzrecht an den Räumlichkeiten der Schule erworben.

Der Einigungsvertrag sei in einer Notsituation zustande gekommen, argumentierte Finanzstadträtin Jana Borkamp am Mittwoch vor dem Amtsgericht. Zehn nervenaufreibende Tage hätten damals im Sommer hinter den Beteiligten gelegen. „Wenn Menschen damit drohen, sich das Leben zu nehmen, dann ist das keine Verhandlung auf Augenhöhe“, so Borkamp in Anspielung auf die Drohung der Hausbewohner im Falle einer Räumung, vom Dach zu springen. Etliche Zugeständnisse habe man seinerzeit nur gemacht, um die schwierige Situation zu beenden.

Bezirkssprecher Sascha Langenbach sagte nach der Gerichtsverhandlung, der Bezirk wolle sich das Hausrecht in der Schule nicht nehmen lassen. Sollten die Flüchtlinge dem Bezirk den Zugang zur Schule verwehren, werde man sich Hilfe von außen holen, also die Polizei um Amtshilfe bitten. „Wir müssen uns einen Überblick über die Fluchtwege verschaffen.“ Auch seien die Zugänge zum Dach wieder aufgebrochen worden. Wenn die Begehung der Schule ohne Probleme stattfinde, werde es zunächst keine Räumung geben, so Langenbach.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.