piwik no script img
taz logo

Gepinkelt wird erst nach Schulschluß

Washington (AP) – In Amerika gehört es nicht zu den Grundrechten, daß ein Schüler während des Unterrichts zur Toilette gehen darf. Das entschied vorgestern das Oberste Gericht der USA. Eine Begründung gaben die Richter allerdings nicht. Zuvor hatten bereits drei untergeordnete Gerichte gegen eine entsprechende Klage des ehemaligen Schülers Jerry Boyett entschieden. Der hatte geltend gemacht, die Lehrer an der Luverne-Oberschule im US-Staat Alabama hätten ihm den Gang zum Klo gestatten müssen. Er habe an dem bewußten Tag im Jahr 1993 an Durchfall gelitten. Sein damaliger Lehrer sagte dagegen aus, er habe keine Hinweise auf eine Zwangslage bei dem Schüler erkennen können.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen