Geothermie in Basel: Kraftwerks-Geologe freigesprochen
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Projektleiter einer Erdwärmeanlage vorsätzliche Sachbeschädigung vorgeworfen. Grund: Bei den Bauarbeiten war es zu Erdbeben gekommen.
FREIBURG taz | Im Prozess wegen Beben nach einer Erdwärmebohrung hat das Basler Strafgericht den Projektleiter des örtlichen Geothermiekraftwerks, Markus Häring, freigesprochen. Der 57-jährige Geologe und Geschäftsführer der Firma Geothermal Explorers Ltd war angeklagt worden, weil die Bauarbeiten für ein sogenanntes Hot-Dry-Rock-Kraftwerk von Dezember 2006 bis Frühjahr 2007 in Basel mehrere Erdbeben bis Stärke 3,4 ausgelöst hatten.
Ursache der Beben war das Einpressen von Wasser in eine fünf Kilometer tiefe Bohrung. Denn das heiße Gestein im Untergrund sollte nach dem Prinzip eines gigantischen Durchlauferhitzers genutzt werden. Bis zu 6 Megawatt Strom und 17 Megawatt Wärme sollte das Projekt mit dem Namen "Deep Heat Mining" liefern. Doch die Natur rebellierte. Es kam zu Erdstößen, die Risse in Gebäuden hinterließen; insgesamt gingen 292 Schadensmeldungen bei der Basler Polizei ein.
So wurde Häring wegen Sachbeschädigung sowie Verursachung einer Überschwemmung oder eines Einsturzes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte 18 Monate Freiheitsstrafe. Dass sich die Anklage gegen den Geologen persönlich richtete, hielt das Gericht grundsätzlich für angemessen. Als Projektentwickler, der das Vorhaben vom Anfang bis zum Ende realisierte, sei er derjenige gewesen, der einen Antrag auf Abbruch hätte stellen und begründen können.
In Basel erzielte der Prozess eine hohe Aufmerksamkeit, nachdem das Projekt über Jahre hinweg als innovative Form der Stromerzeugung gefeiert worden war. Häring selbst schwärmte einst von der "Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts", mit der man eine "nach menschlichem Ermessen unerschöpfliche Energiequelle" nutzbar machen werde. Entsprechend breit war die politische Unterstützung für das Kraftwerk, das auch vom Bundesamt für Energie in Bern forciert worden war.
Das Gericht konnte am Montag nun kein strafrechtlich relevantes Verschulden erkennen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass Häring das Risiko von Erdbeben bewusst in Kauf genommen habe. Man habe schlicht zu wenig darüber gewusst, was die Bohrungen und das Verpressen von Wasser im Untergrund anrichten können. "Das Urteil entspricht unseren Erwartungen seit Verfahrensbeginn", sagte dann auch Heinrich Schwendener, Präsident des Verwaltungsrates des Projektbetreibers Geopower Basel AG.
Gleichwohl wird die Geopower zivilrechtlich für die Schäden in Haftung genommen. Bis heute hat das Unternehmen, hinter dem unter anderem die Basler Stadtwerke stehen, 6 Millionen Euro an Geschädigte ausgezahlt.
Leser*innenkommentare
Karl
Gast
"Man habe schlicht zu wenig darüber gewusst, was die Bohrungen und das Verpressen von Wasser im Untergrund anrichten können. ""
Sehr schlau und sicher vom Verteidiger vorformuliert...
Den Stand von Wiss. u. Tech entspricht diese Feststellung aber leider nicht. Aus natürlichen Ursachen ist dort die gesamte kraftschlüssige Kruste erheblichen Druck- und Zugspannungen ausgesetzt. Denn der Rheingraben öffnet sich, ähnlich wie am Afar-Tripel und die Oberrheinregion bekommt sowohl durch diese E - W Öffnung wie auch durch die Afrikaniche Platte von S ordentlich "Druck".
"Beben" sind die Folge, wenn das Gestein der Belastung nachgibt und Spannung durch Bewegung abbaut.
Wird nun in dieses vorgespannte Gestein wasser eingebracht, so wird die Reibung/Kohäsion herabgesetzt und die Entspannungbeben gehen, quasi geschmiert, bei einer geringeren Belastung vor sich als im wasserärmeren Gestein....
Hier mit freiem Wasser arbeiten zu wolllen ist m.E. ein Kunstfehler erster Klasse für den man sich als Geologe schon fremdschämen kann. Na, die Kammer hats ja geschluckt.....(was hatte die Amtsseite da bloß für einen inkompetenten Gutachter?).
Das war wieder mal Pfusch gegen alle anerkannten Regeln.
Glück auf!
Karl