: Genüßlich kraft- und machtlos gehalten
■ betr.: „Die zahnlose Alterslobby“, intertaz vom 7. 6. 99
Altersdiskriminierung muß natürlich in einem Gesetz zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes (Art. 1 und 3 GG) nachlesbar sein, wie andere Staaten und der Amsterdamer Vertrag der EU es „vorlesbar“ getan haben. Allerdings sollte es Einrichtungen geben dürfen, die konkrete Sachverhalte diskutieren und darstellen könnten. Die informieren, proklamieren, gestalten, verwalten und sanktionieren müßten. [...]
Wir Senioren sind nicht zahnlos, aber werden wohl genüßlich kraft- und machtlos gehalten. Den besten Beweis dafür bieten die Angriffe von allen Seiten auf die erdiente und durch Beiträge vorausbezahlte Altersversorgung sowie auf die durch Beiträge bezahlte umfassende medizinische Betreuung. Steuerhinterzieher, Beitragsmuffel und „Bußtags-Abschaffer“ sollten allerdings per Gesetz von jeglicher Nutznießung des sozialen Netzes (Rettungsdienst, Krankenbehandlung, Renten, Pensionen, Pflegedienst und Friedhofsbenutzung) „freigestellt“ werden ... Martin Löffelholz, Osterrönfeld
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