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Generalstaatsanwalt prüft Mordvorwürfe gegen Stasi

Berlin (ap) - Die Generalstaatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben unverzüglich die Prüfung des „Falls Gartenschläger“ angeordnet. Sprecher Peter Przybilski erklärte am Mittwoch, der Hergang des angeblichen Mordes durch Stasi-Schützen deute darauf hin, daß der gewaltsame Tod des von der Bundesrepublik freigekauften früheren DDR -Bürgers Michael Gartenschläger nicht im voraus geplant gewesen sei. Vielmehr gebe es Hinweise auf einen Schußwechsel. Die Illustrierte 'Bunte‘ hatte berichtet, daß Gartenschläger im März 1976 von einem Stasi-Sonderkommando an der innerdeutschen Grenze in einen Hinterhalt gelockt und erschossen worden sei. Gartenschläger soll damals zwei Selbstschußanlagen demontiert haben und animiert worden sein, auch noch eine dritte abzubauen.

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft bestätigten „bereits gesicherte Unterlagen“, daß Gartenschläger zur genannten Zeit versucht habe, im Bereich des Grenzkommandos Leisterförde eine Selbstschußanlage abzubauen. Aus den Unterlagen ergäbe sich allerdings auch, daß das Opfer dabei im Besitz einer Selbstladepistole „Star“ vom Kaliber 7,65 Millimeter Modell DI gewesen sei und „mit hoher Wahrscheinlichkeit von ihr Gebrauch gemacht hat“. Ein Sachverständigengutachten vom 19. Mai 1976 sei zu dem Schluß gekommen, daß die hohe Intensität der Schmauchablagerungen im Lauf der Pistole „für die Abgabe von mehr als einem Schuß“ spreche.

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