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■ Berliner TelegrammGeneralstaatsanwalt für 24-Stunden-Dienst

Auch angesichts jüngster Irritationen zwischen Polizei und Justiz hat sich der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, Dieter Neumann, für einen richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr ausgesprochen. Dies gelte insbesondere für strafrechtliche Vorführungen zum Erlaß eines Haftbefehls, aber auch für andere richterliche Maßnahmen wie etwa die Frage der Abschiebehaft, sagte Neumann am Wochenende. Auf Kritik seitens der Polizei, wonach manche Richter nicht richtig sehen würden, daß sie in einer Millionenstadt mit hochintensiver Kriminalität arbeiten, sagte Neumann, die Richter müßten die Rechtsstaatlichkeit wahren. „Es gibt praxisbetonte Richter und eher rechtsdogmatische.“ Ihm seien die Praktiker lieber. Aber von einem „rechtsstaatlichen Elfenbeinturm“, in dem Richter sitzen, wolle er nicht reden. ADN

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