: Gelöbnisse: Alles bloß Theater
Das Amtsgericht Tiergarten hat gestern einen Mann freigesprochen, der sich im Juli 1999 an der Störaktion gegen ein Bundeswehrgelöbnis beteiligt hatte. Nach Angaben des Büros für antimilitaristische Maßnahmen (BamM) war es der erste Freispruch in bisher sieben verhandelten Fällen. Die Auffassung des Staatsanwaltes, der 22-Jährige habe gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, als er während der Zeremonie leicht bekleidet auf den „Antreteplatz“ gerannt war, habe sich nicht bestätigen lassen, so das BamM. Die Richterin sei der Argumentation des Verteidigers gefolgt, dass ein Gelöbnis keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes sei. Dieses verbiete nämlich das Tragen von Uniformen und Waffen. Ein Gelöbnis sei eher „mit einer Theaterveranstaltung vergleichbar“. TAZ
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