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■ TelegrammGeldstrafe im Passauer Horrorvideo-Prozeß

Passau (dpa) – Im Horrorvideo-Prozeß hat das Passauer Landgericht gestern den 35jährigen Angeklagten wegen Verbreitung jugendgefährdender Schriften zu 10.800 Mark Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht der Kammer hat der Mann seinem 15jährigen Neffen über Monate hinweg Horrorvideos ausgeliehen. Nach dem Konsum eines Films hatte der Schüler in der Maske eines Filmmonsters seine Cousine und eine Rentnerin mit einer Axt verletzt.

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